- Gewässerwart
- Ge|wạ̈s|ser|wart, der: jmd., der (in einem Angelsportverein) über die Reinhaltung des Wassers wacht u. für den Fischbesatz zuständig ist: Der G. hat eine Überwachungspflicht für das ihm anvertraute Gewässer. Er hat für die Unterhaltung des Gewässers zu sorgen (Fisch 4, 1984, 55).
Universal-Lexikon. 2012.